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Aktuelles
Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Ereignisse beim Gericht.
Infoblatt zur Notariatsreform
Neue Zuständigkeiten ab 01.01.2018
Am 01.01.2018 findet die Notariats- und
Grundbuchamtsreform ihren Abschluss. Im Amtsgerichtsbezirk Spaichingen werden die bisherigen staatlichen Bezirksnotariate
aufgelöst, nämlich das Notariat Spaichingen, das Notariat Wehingen und das
Notariat Trossingen (weitere Informationen dazu unter www.notariatsreform.de).
Neue gerichtliche Zuständigkeiten ab
01.01.2018:
Gerichtsbereich |
Aufgabenschwer-punkte |
Neue zuständige Stelle |
Betreuungsgericht |
Bestellung und Überwachung eines rechtlichen Betreuers |
Amtsgericht Spaichingen Hauptstraße 72 78549 Spaichingen Tel.: 07424 / 95580 Fax: 07424 / 955839 Fax: 07424 / 955849 Email:poststelle@AGSpaichingen.justiz.bwl.de
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Nachlassgericht |
Eröffnung
von Verfügungen von Todes wegen, gungen |
Amtsgericht Tuttlingen Werderstr. 8 78532 Tuttlingen Tel.: 07461 / 98300 EMail: poststelle@AGTuttlingen.justiz.bwl.de
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Grundbuchamt |
Führung des Grundbuchs, Erteilung von Grundbuchabschriften |
Amtsgericht Sigmaringen -Grundbuchamt- Fidelis-Graf-Straße 2 72488 Sigmaringen Tel.: 07571 / 1821-250 Fax: 07571 / 1821-299 Email: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de
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Beurkundungen und Beglaubigungen ab
01.01.2018:
Beurkundungen und Beglaubigungen werden ab 01.01.2018 von freiberuflich tätigen Notaren durchgeführt. Namen und Adressen sind über www.notar.de abrufbar.
Verwahrung notarieller Urkunden:
Die bei den aufgelösten Notariaten errichteten notariellen Urkunden werden künftig beim Amtsgericht Spaichingen, Hauptstraße 72, 78549 Spaichingen, verwahrt.
Urkundsjahrgänge mit noch offenen Urkundsgeschäften werden von Notariatsabwicklern verwahrt, die die-se Geschäfte zum Abschluss bringen. Von welchem Notar noch offene Vorgänge bearbeitet werden, erfahren Sie unter www.notariatsreform.de
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Wichtige Informationen zum Vereinsregister
Ab dem 08. Juni 2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Spaichingen zum Link Amtsgericht Stuttgart
konzentriert.
Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Rottweil zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregisters wird schrittweise durchgeführt.